REVET RV 5 sc Inj.-Lösung vet. Preisvergleich
REVET RV 5 Globuli vet.

- Dr.RECKEWEG & Co. GmbH
- PZN: 04542123
- Packungsgröße: 100 Milliliter
- Darreichung: Injektionslösung
- Packungsbeilage
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Pflichtangaben REVET RV 5 sc Inj.-Lösung vet., 100 Milliliter
Produktmerkmale
PZN: | 04542123 |
Nachfolgeprodukt: | 08762264 |
Artikelnummer: | 300108S05 |
Name: | REVET RV 5 SC VET |
Beschreibung: | REVET RV 5 sc Inj.-Lösung vet. |
Packungsgröße: | 100 ml |
Darreichungsform: | Injektionslösung |
Arzneimittel: | Ja |
Apothekenpflichtig: | Ja |
Rezeptpflichtig: | Nein |
Zuzahlungsbefreit: | Nein |
Nahrungsergänzungmittel: | Nein |
Lebensmittel: | Nein |
Diätikum: | Nein |
Tierarzneimittel: | Ja |
Reimport: | Nein |
Herstellerinformationen
Anschrift: |
Dr.RECKEWEG & Co. GmbH
Berliner Ring 32 64625 Bensheim Deutschland |
Webseite: | www.reckeweg.de |
E-Mail: | info@reckeweg.de |
Telefon: | +49 6251 1097-0 |
Fax: | +49 6251 3342 |
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Produktinformationen REVET RV 5 sc Inj.-Lösung vet., 100 Milliliter
Produktbeschreibung
Produkteigenschaften:
ReVet RV 5, Streukügelchen (Globuli) zum Eingeben
Homöopathisches Arzneimittel für Tiere (Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hühner, Pute, Gans, Ente, Taube, Kaninchen, Karpfen, Forelle, Hund, Katze, Maus, Ratte, Meerschweinchen, Marderartige, Ziervögel, Amphibien, Reptilien)
Zusammensetzung:
In 42 g Streukügelchen sind folgende Wirkstoffe verarbeitet: Carduus marianus Dil. C2, Flor de piedra Dil. C2, Okoubaka Dil. C2, je 140 mg. Wirkstoffe 1-3 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt. Hinweis: Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung:
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:
- Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige) und Ziervögel ca. 1 - 3 Globuli.
- Kaninchen und Tauben ca. 1 - 3 Globuli.
- Welpen, Katzen ca. 2 - 5 Globuli.
- Hunde ca. 5-10 Globuli.
- Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli.
- Kälber, Schweine ca. 10-20 Globuli.
- Pferde, Rinder ca. 30-50 Globuli.
Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z.B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.
ReVet RV 5 - oral - (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden. Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.
In akuten Fällen:
Soweit nicht anders verordnet, 3-5mal pro Tag eine Dosis, über einige Tage. Bei zunehmender Besserung seltener.
In chronischen Fällen:
Soweit nicht anders verordnet, 2mal pro Tag eine Dosis, über einige Wochen. Bei zunehmender Besserung seltener.
Sofern keine individuelle Bemessung der Arzneigabe möglich ist, z.B. bei Heimtieren, Ziervögeln und Exoten, hat sich auch die Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink- und Badewasser zur freien Aufnahme bewährt.
Bestandsbehandlung:
42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen, Enten oder 500 - 600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100 - 150 Kühen oder Mastrindern. Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli-Menge kurz vor Gebrauch eine Auflösung in kaltem bis lauwarmen Trinkwasser anzusetzen (z.B. 1 - 2 Liter für den Inhalt einer OP ä 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlichst eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Auflösung zur Einspeisung in Tränke-Automaten oder zur Verabreichung als Aufguss auf Silage oder Raufutter (z.B. in Rinderbeständen).
Behandlung von Geflügelbeständen:
Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von 20 Globuli/Liter (das entspricht 1 OP von 42 g Globuli auf 250 Liter). 250 Liter reichen etwa für 10.000 bis 30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten, etc. Schwere Tiere oder Rassen verbrauchen naturgemäß mehr als leichtere und nehmen dadurch die ihnen gemäße Arzneimenge auf. Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist darauf zu achten, dass unmittelbar nach Verbrauch der arzneihaltigen Tränke eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet ist.
Behandlung von Schweinebeständen:
Entsprechend der Dosierung von 10 bis 20 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 42 g für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser).
Wartezeit:
- Essbare Gewebe: 0 Tage
- Milch: 0 Tage
- Eier: 0 Tage
Besondere Lagerungshinweise:
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Das Arzneimittel ist nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr anzuwenden. Nicht über 25°C lagern.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.
Wechselwirkungen:
Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn ReVet® RV 5 gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.
Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation und in der Legeperiode:
Zur Verträglichkeit von ReVet RV 5 bei trächtigen und laktierenden Tieren bzw. bei Tieren in der Legeperiode liegen keine Untersuchungsergebnisse vor. Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel während der Trächtigkeit und Laktation nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt angewendet werden.
Darreichungsform und Inhalt:
Streukügelchen zum Eingeben. 1 Flasche zu 42 g.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH
Berliner Ring 32
D-64625 Bensheim
Telefon: 06251/1097-0
Telefax: 06251/3342
E-Mail: info@reckeweg.de
www.reckeweg.de
Diese Gebrauchsinformation wurde das letzte mal überarbeitet im Mai 2012.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 07/2022
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